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AGB
Staplertechnik Nagel UG

der Fa. Staplertechnik-Nagel UG (im Folgenden >Auftragnehmer< genannt) für die Gestellung von Kundendienst- Technikern. Von diesen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1. Für den fahrenden Kundendienst berechnet der Auftragnehmer :
a) bei Reparaturarbeiten für jede Arbeit-, Warte- und Fahrstunde 71,50 € nach gültiger Preisliste
b) bei Werkstattarbeiten für jede geleistete Arbeitsstunde
c) Wartungsverträge werden nach Pauschalbeträgen abgerechnet
d) Kosten für Übernachtungen und sonstige außergewöhnliche Aufwendungen des Auftragnehmers werden, nach 
Belegen abgerechnet.


2. Überstundenzuschläge werden vom Auftragnehmer berechnet für Arbeiten, die außerhalb der normalen Arbeitszeit (zwischen 7:00 Uhr und 15:30 Uhr) oder an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden sollen.

Die Berechnung der Zuschläge wird vom Auftragnehmer wie folgt vorgenommen :
vor 7:00 Uhr und von 15:30 bis 17:30 Uhr + 25%
weitere Arbeitsstunden nach 17:30 Uhr + 50%
Feiertagszuschläge + 100%
Arbeiten an Samstagen - für die ersten 2 Stunden + 25%
für weitere Arbeitsstunden an Samstagen + 50%

Fahrstunden gelten als Arbeitsstunden und werden wie diese mit Zuschlägen belegt.


3. Telefon- und Telegrammgebühren, Frachtkosten für Ersatzteile und sonstige Auslagen, die für die Ausführung von Wartungs-, Montage- und Reparaturarbeiten erforderlich werden, berechnet der Auftragnehmer gesondert.


4. Eine Änderung der Berechnungssätze aufgrund gestiegener Allgemeinkosten behält sich der Auftragnehmer vor. Für die Berechnung wird der zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung gültige Berechnungssatz zugrunde gelegt.


5. Alle Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes


6. Die in Kostenvoranschlägen des Auftragnehmers genannten Preise sind Richtpreise, die ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber um bis zu 15% überschritten werden können. Die in Angeboten / Kostenvoranschlägen genannten Arbeitszeiten verstehen sich als Richtwerte und werden vom Auftragnehmer nach tatsächlich entstandenem Aufwand gemäß der Einträge auf den entsprechenden Formularen des Auftragnehmers abgerechnet.


7. Hilfskräfte, -mittel oder Geräte, die zu Montagearbeiten benötigt werden, sind vom Auftraggeber kostenlos  zustellen.


8. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden vom Auftragnehmer fachmännisch ausgeführt. Für Beschädigungen am Eigentum des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nur bei nachweislichem Verschulden. Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt. lm Übrigen erfolgt die Gewährleistung nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Garantieschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden. Es gehen nur Aufwendungen zu Lasten des Auftragnehmers, die bei sofortiger Schadensbehebung entstanden wären. Bei Eingriff durch den Auftraggeber, den Gerätehalter oder Dritter erlischt jeglicher Garantieanspruch. Reklamations- und Austauschteile sind frachtfrei und gereinigt an den Auftragnehmer einzusenden.


9. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind angewiesen, anfallende Arbeit-, Fahrt-, Warte- oder Überstunden für Arbeiten, die beim Auftraggeber durchgeführt werden, sowie benötigte Ersatzteile auf den entsprechenden Formularen des Auftragnehmers (>Belege<) durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte Mitarbeiter bestätigen zu lassen. Bei Abwesenheit des Auftraggebers bzw. entsprechend bevollmächtigter Mitarbeiter des Auftraggebers gelten die vom Mitarbeiter des Auftragnehmers gefertigten Belege auch ohne Bestätigung des Auftraggebers oder dessen bevollmächtigten Mitarbeitern. Die Rechnungserstellung des Auftragnehmers erfolgt auf Basis vorgenannter Formulare. lm Übrigen sind die Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Abgabe und Entgegennahme rechts geschäftlicher Willenserklärungen nicht befugt. Inkassovollmacht kann nur angenommen werden, wenn eine schriftliche Vollmacht des Auftragnehmers vorgelegt wird.


10. Zahlungsbedingungen : Zahlungen an den Auftragnehmer sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung rein netto zu leisten.


11. Als Erfüllungsort wird Sprockhövel vereinbart. Gerichtsstand für die UG, juristische Personen des öffentlichen Rechts und und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Hattingen Ruhr. lm Übrigen gilt Hattingen Ruhr als Gerichtsstand für Ansprüche im Mahnverfahren und für Klage gegen Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, als vereinbart.


12. Salvatorische Klausel : Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand: 04.11.2013. Mit Inkrafttreten dieser Bestimmungen werden vorher gültige unwirksam.

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